Berechtigung
Anspruch auf die Parkberechtigung haben:
- Einheimische mit Hauptwohnsitz (HWS) im Kaiserwinkl
- Dienstnehmer:innen mit Nebenwohnsitz (NWS) im Kaiserwinkl
Mit dieser Parkberechtigungskarte dürfen Sie die ausgewiesenen Parkplätze kostenlos nutzen.
Die Karte ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres PKW anzubringen.
Gültigkeit
Die Parkberechtigung gilt:
- bis zu einem Wohnsitzwechsel außerhalb des Kaiserwinkls
- bis zum Wechsel des Kennzeichens
- für die auf der Karte angegebene Gültigkeitsdauer
Hinweis für Gäste und Freizeitwohnsitze
Wenden Sie sich bitte an den Tourismusverband Kaiserwinkl. Im Zuge der Ausgabe der „Kaiserwinkl Card“ kann mit dieser an den Parkautomaten ein Parkticket gelöst werden.
Parkplätze
Gemeinde Kössen
- Ostufer 1 (Beachbar)
- Fußballplatz
- Kohlbach
Ausgenommen: Parkplatz Mooslenz (Motorikpark) - Für Bürger:innen aus Walchsee, Kössen und Schwendt besteht die Möglichkeit, die Kaiserwinkl-Servicekarte gegen eine jährliche Gebühr von € 15,– für den Parkplatz Mooslenz freischalten zu lassen.
Gemeinde Rettenschöss
- Feistenau (Schöne Aussicht)
- Dorf (Schotterparkplatz)
Gemeinde Schwendt
- Keine gebührenpflichtigen Parkplätze
Gemeinde Walchsee
- Fußballplatz
- Kaiseraufstieg
- Kitzbichl
- Ramsbach
- See La Vie
- Tennishalle