Parkberechtigungskarte

Berechtigung

Anspruch auf die Parkberechtigung haben:

  • Einheimische mit Hauptwohnsitz (HWS) im Kaiserwinkl
  • Dienstnehmer:innen mit Nebenwohnsitz (NWS) im Kaiserwinkl

Mit dieser Parkberechtigungskarte dürfen Sie die ausgewiesenen Parkplätze kostenlos nutzen.

Die Karte ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres PKW anzubringen.

Gültigkeit

Die Parkberechtigung gilt:

  • bis zu einem Wohnsitzwechsel außerhalb des Kaiserwinkls
  • bis zum Wechsel des Kennzeichens
  • für die auf der Karte angegebene Gültigkeitsdauer

Hinweis für Gäste und Freizeitwohnsitze

Wenden Sie sich bitte an den Tourismusverband Kaiserwinkl. Im Zuge der Ausgabe der „Kaiserwinkl Card“ kann mit dieser an den Parkautomaten ein Parkticket gelöst werden.

Parkplätze

Gemeinde Kössen

  • Ostufer 1 (Beachbar)
  • Fußballplatz
  • Kohlbach

Ausgenommen: Parkplatz Mooslenz (Motorikpark) - Für Bürger:innen aus Walchsee, Kössen und Schwendt besteht die Möglichkeit, die Kaiserwinkl-Servicekarte gegen eine jährliche Gebühr von € 15,– für den Parkplatz Mooslenz freischalten zu lassen.

Gemeinde Rettenschöss

  • Feistenau (Schöne Aussicht)
  • Dorf (Schotterparkplatz)

Gemeinde Schwendt

  • Keine gebührenpflichtigen Parkplätze

Gemeinde Walchsee

  • Fußballplatz
  • Kaiseraufstieg
  • Kitzbichl
  • Ramsbach
  • See La Vie
  • Tennishalle

Zuständig


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Kontaktdaten von Sylvia Jäger
FunktionÖffentlichkeitsarbeit, Meldeamt, Bürgerservice, Fundamt
NameSylvia Jäger
AdresseAlleestraße 24
6344 Walchsee
Telefon+43 5374 5210 10
E-Mailpresse@walchsee.gv.at

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Kontaktdaten von Silvia Rauth
FunktionMeldeamt, Bürgerservice, Fundamt
NameSilvia Rauth
AdresseAlleestraße 24
6344 Walchsee
Telefon+43 5374 5210 11
E-Mailrauthsilvi@gmail.com