Meldung von Zweckfeuern in Tirol
In Tirol besteht für bestimmte Feuer im Freien eine verpflichtende Meldepflicht. Diese dient der Einhaltung feuerpolizeilicher Bestimmungen sowie der Vermeidung von Fehlalarmen der Feuerwehr.
Zweckfeuer müssen vorab bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. Die Meldung kann entweder über das Online-Formular des Landes Tirol oder direkt im Gemeindeamt erfolgen. Ohne fristgerechte Meldung dürfen diese Feuer nicht entzündet werden. Bei Nichtbeachtung drohen behördliche Untersagungen oder Strafen.
Meldepflichtige Feuer
Eine Meldung ist insbesondere erforderlich für:
- Brauchtumsfeuer (z. B. Sonnwend- oder Herz-Jesu-Feuer)
- Zweckfeuer mit pflanzlichem Material (z. B. Holz)
- Verbrennen von Lawinenholz auf alpinen Flächen
- Feuer zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
- Frostschutzfeuer in Obst- und Weingärten
- Verbrennen von Ast- und Schwendmaterial, auch im Wald oder in Waldnähe
Meldefristen
Die Fristen unterscheiden sich je nach Art des Feuers:
- Brauchtumsfeuer: mindestens 2 Wochen vorher
- Verbrennen von Lawinenholz: mindestens 4 Werktage vorher
- Übrige Zweckfeuer (z. B. in Landwirtschaft oder Wald): spätestens vor Durchführung
Ablauf der Meldung
Die Meldung erfolgt grundsätzlich an die Gemeinde, in deren Gebiet das Feuer stattfindet. Diese leitet die Information an die zuständigen Stellen wie Feuerwehr, Landeswarnzentrale und Bezirkshauptmannschaft weiter. In bestimmten Fällen (z. B. Frostschutzmaßnahmen) ist zusätzlich eine direkte Verständigung weiterer Behörden erforderlich.
Hinweis
Das Entzünden eines meldepflichtigen Feuers ohne vorherige Meldung ist nicht zulässig.