Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung Abmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen bei der Anmeldung in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

 

Bei der Anmeldung eines Neugeborenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen. Dort wird bei der Anmeldung gleichzeitig die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes durchgeführt.

Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Schriftlich (unterschriebener Meldezettel für die Abmeldung) oder persönlich beim Gemeindeamt.

Zuständig


Grafik
Kontaktdaten von Sylvia Dreher
FunktionVerwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Meldeamt, Bürgerservice
NameSylvia Dreher
AdresseAlleestraße 24
6344 Walchsee
Telefon+43 5374 5210 10
E-Mailmeldeamt@walchsee.gv.at

Grafik
Kontaktdaten von Silvia Rauth
FunktionBürgerservice, Meldeamt
NameSilvia Rauth
AdresseAlleestraße 24
6344 Walchsee
Telefon+43 5374 5210 11
E-Mailmeldeamt@walchsee.gv.at