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Zu den Volksbegehren mit der Kurzbezeichnungen
wurde Einleitungsanträgen stattgegeben. Für diese Volksbegehren wurde als gemeinsamer Eintragungszeitraum der 31. März bis 7. April 2025 festgelegt.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Handysignatur“ bzw. „ID Austria“) möglich.
Eine Unterstützungserklärung für registrierte Volksbegehren können Sie folgendermaßen abgeben:
Anrechnung der Unterschrift: Durch Ihre Unterstützungserklärung ist in weiterer Folge keine gesonderte Unterschrift mehr erforderlich, da Ihre Unterschrift automatisch angerechnet wird.
14.02.2025
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
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Pension
Personalausweis
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Scheidung
Staatsbürgerschaft
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Todesfall
Umzug
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