Volksbegehren - Eintragungszeitraum 31. März bis 7. April 2025

unterschrift

Zu den Volksbegehren mit der Kurzbezeichnungen

wurde Einleitungsanträgen stattgegeben. Für diese Volksbegehren wurde als gemeinsamer Eintragungszeitraum der 31. März bis 7. April 2025 festgelegt.


Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Handysignatur“ bzw. „ID Austria“) möglich. 

On­line oder im Gemeindeamt:

Eine Unterstützungserklärung für registrierte Volksbegehren können Sie folgendermaßen abgeben:

Anrechnung der Unterschrift: Durch Ihre Unterstützungserklärung ist in weiterer Folge keine gesonderte Unterschrift mehr erforderlich, da Ihre Unterschrift automatisch angerechnet wird.

Öffnungszeiten Gemeindeamt:

  • Montag, 31. März 2025 von 08.00 – 20.00 Uhr
  • Dienstag, 1 April 2025 von 08.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch, 2. April 2025 von 08.00 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 3. April 2025 von 08.00 – 16.00 Uhr
  • Freitag, 4. April 2025 von 08.00 – 16.00 Uhr
  • Montag, 7. April 2025 von 08.00 – 16.00 Uhr

Mehr dazu:
Informationen des Innenministeriums zum Thema Volks­be­geh­ren

14.02.2025