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Was ist eigentlich ein Legalisator?
Ein Legalisator wird vom Oberlandesgericht bestellt und ist befugt, Unterschriften auf Urkunden zu beglaubigen, die für das Grundbuch erforderlich sind (z. B. Kaufverträge, Darlehensverträge usw.). Seine Aufgabe besteht ausschließlich in der Beglaubigung der Unterschriften – eine rechtliche Prüfung der Verträge findet nicht statt.
Dank dieser Einrichtung ist es nicht notwendig, Unterschriften beim Gericht oder Notar beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung durch den Legalisator ist jedoch nur für Grundbucheintragungen im Bundesland Tirol gültig.
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Walchsee haben. Außerdem muss sie dem Legalisator persönlich bekannt sein oder ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigen lassen.
Die Unterschrift muss persönlich in Anwesenheit des Legalisators geleistet werden.
Für die Beglaubigung fallen eine Bundesgebühr sowie eine Legalisierungsgebühr an.
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall vorab einen Termin.