Hundehaltung

Meldepflicht

Jeder Hundehalter, der in Walchsee einen Hund hält, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Wachsee (Finanzverwaltung) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die Marke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden.

Hundesteuer

  • für den 1. Hund jährlich: EUR 108,00
  • für jeden weiteren Hund: EUR 140,00
  • Schutzhunde (Jagdhunde mit Ausbildungsnachweis) - jährlich: EUR 45,00
  • Hundemarke: EUR 5,00

Hundekot - richtig entsorgt

Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Gassisackerl-Stationen möglich.

Leinenpflicht

In Walchsee wurde eine Leinenpflicht für bestimmte Bereiche verordnet.

Weitere Informationen siehe unter Verordnungen

Hundebroschüre Land Tirol

Hundebroschüre - Ein Wegweiser zum richtigen Umgang mit Hunden


Zuständig


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Kontaktdaten von Thomas Engl
FunktionFinanzverwaltung
NameThomas Engl
AdresseAlleestraße 24
6344 Walchsee
Telefon+43 5374 5210 12
E-Mailbuchhaltung@walchsee.gv.at

Andrea Foidl
Kontaktdaten von Andrea Astl
FunktionBuchhaltung
NameAndrea Astl
AdresseAlleestraße 24
6344 Walchsee
Telefon+43 5374 5210 19
E-Mailbuchhaltung@walchsee.gv.at