Leistbares Wohnen

Leistbares Wohnen

Punktesystem zur Reihung mehrerer Bewerber bei Vergaben von Baugrundstücken und Wohnungen durch die Gemeinde Walchsee

Der Gemeinderat der Gemeinde Walchsee hat eine Richtlinie „leistbares Wohnen“ beschlossen. Im Zusammenhang mit der Namhaftmachung von Bewerbern für solche Baugrundstücke und Wohnungen oder die Vergabe durch die Gemeinde selbst sowie bei Vergabe/Vermietung von gemeindeeigenen Immobilien ist es notwendig, eine entsprechende Reihung der Bewerber nach verschiedenen Kriterien so vorzunehmen, dass eine möglichst gerechte Zuteilung unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungs- und Ungleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Walchsee hat daher beschlossen, die Reihung von Bewerbern gemäß nachstehendem Punktsystem vorzunehmen. Die Gemeinde Walchsee stellt Erhebungsbögen (Fragebögen) im Zusammenhang mit der Bewerbung eines Interessenten für ein Baugrundstück oder eine Wohnung zur Verfügung. Ein Interessent ist verpflichtet, diesen Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen und alle notwendigen Belege, Urkunden, Nachweise samt allfälliger Finanzierungszusage etc. gemeinsam mit diesem Fragebogen bei der Gemeinde einzureichen.

Bei der Gemeinde wird eine Liste geführt, in welcher Interessenten gegliedert nach deren Interessen (Baugrundstücke, Wohnungen) geführt werden, wobei die Reihung in dieser Liste gemäß nachstehendem Punktesystem erfolgt.

Die Reihung in der Liste bewirkt keinerlei Anspruch des Interessenten auf tatsächliche Vergabe. Über eine Vergabe beschließt der Gemeinderat, bei Interessenten mit gleicher Punktezahl ist derjenige zu bevorzugen, der bereits länger auf der Liste als Interessent geführt wird.

Interessenten sind weiters verpflichtet, unaufgefordert und umgehend der Gemeinde Änderungen in Bezug auf die Angaben in den Erhebungsbögen bekanntzugeben, dies insbesondere betreffend Familienstand, Adresse, Wohnsituation, Personenanzahl, etc. Die Gemeinde ist berechtigt, die Angaben im Erhebungsbogen selbst oder durch beauftragte Dritte prüfen zu lassen, dies auch durch Befragungen, Ortsaugenscheine, etc. Die Verweigerung der Mitwirkung an der Prüfung der Angaben durch den Interessenten bewirkt dessen Ausscheiden aus der Liste.


Punktesystem zur Reihung der Interessenten:

1. Dauer des Hauptwohnsitzes (Mittelpunkt der Lebensinteressen) in Walchsee:

  • über 5 Jahre: 2 Punkte
  • über 10 Jahre: 4 Punkte
  • über 15 Jahre: 7 Punkte
  • über 20 Jahre: 8 Punkte

Interessenten, welche ihren Hauptwohnsitz im Ortsteil Kranzach der Gemeinde Kössen haben, erhalten nach denselben Kriterien die Hälfte der Punkte.

2. Vereinstätigkeit und ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Walchsee

Bei einer aktiven ehrenamtlichen Tätigkeit von mindestens fünf Jahren in einem Verein oder sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit in Walchsee mit Nachweis durch schriftliche Bestätigung der jeweiligen Organisation: 1 Punkt

3. Berufliche Tätigkeit in Walchsee

Bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Walchsee für mindestens fünf Jahre als Arbeiter oder Angestellter mit schriftlicher Bestätigung des Arbeitgebers oder als Selbständiger oder Mehrheitsgesellschafter durch den Betrieb eines Unternehmens: 1 Punkt

4. Familienstand

Beim Erwerb, der Anmietung, etc. gemeinsam mit einem Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten werden zusätzlich die Punkte nach den Kriterien 1 bis 3 vergeben, die Partnerschaft muss bei Punktevergabe zumindest ein Jahr aufrecht sein. Im Falle eines Eigentumserwerbes muss dieser gemeinsam (Grundbuch) erfolgen.

  • zusätzlich für jedes im gleichen Haushalt lebende Kind (bis max. 3 Kinder): 3 Punkte
  • alleinerziehender Elternteil mit zumindest einem im gleichen Haushalt lebenden Kind: 3 Punkte

Kinder werden bis zu deren Volljährigkeit gewertet, ungeborene Kinder werden gewertet, wenn eine ärztliche Bestätigung über das Bestehen einer Schwangerschaft vorgelegt wird.

5. Besondere Kriterien

Im Falle besonderer Umstände, wie z.B.

  • (krasses) Missverhältnis der Haushaltsgröße (Anzahl der im Haushalt lebenden Personen) zur Wohnnutzfläche und zur Raumanzahl der derzeitigen Wohnung (ohne Küche, Bad, WC, oä.)
  • mangelnde behindertengerechte Ausstattung der derzeitigen Wohnung bei Vorliegen einer dauerhaften Behinderung
  • gesundheitliche Beeinträchtigung durch die derzeitige Wohnung (Bausubstanz, Schimmel, oä.)
  • akuter Wohnbedarf oder drohender Wohnungsverlust
  • andere besondere soziale Gegebenheiten

kann der Gemeinderat zusätzlich je nach Sachlage bis zu sieben zusätzliche Punkte vergeben.

Vergabe von gemeindeeigenen Immobilien Kriterien

Vergabe von gemeindeeigenen Immobilien Bei der Vergabe/Vermietung gemeindeeigener Immobilien berücksichtigt die Gemeinde Walchsee das wirtschaftliche und soziale Umfeld sowie persönliche Verhältnisse des Interessenten, Notlagen, etc. Weder der Interessent noch ein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte dürfen Eigentümer eines Baugrundstückes oder eine Immobilie sein und keinerlei alternative Wohnmöglichkeit (Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Nutzungsrecht oder Ähnliches) haben. Weiters sind Interessenten von der Vergabe ausgeschlossen, deren bisheriges Verhalten in einer Hausgemeinschaft für die neue Hausgemeinschaft oder Nachbarn nicht zumutbar erscheint oder deren Fähigkeiten zur Führung eines Haushaltes oder deren Eingliederung in die Hausgemeinschaft offensichtlich in Frage stehen. Im Übrigen erfolgt die Vergabe nach oben stehendem Punktesystem.

Das Punktesystem tritt nach Beschluss im Gemeinderat vom 23.04.2018, 04.06.2018 und 03.02.2022, zuletzt geändert am 19.09.2024, in Kraft.

Weitere Downloads:

Richtlinien Leistbares Wohnen - Gemeinde Walchsee in der Fassung 09/20242024.pdf herunterladen (0.45 MB)