Illegale Müllentsorgung untersagt

Veröffentlichungsdatum14.04.2026Lesedauer1 MinuteKategorienAbfall & Recycling
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Die Gemeinde Walchsee weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die unsachgemäße Entsorgung von Müll im Ramsbach sowie in und bei öffentlichen Müllkörben strengstens untersagt ist!

Der Ramsbach sowie seine Uferbereiche sind sensible Natur- und Erholungsräume, die es unbedingt zu schützen gilt. Das Ablagern von Abfällen jeder Art stellt nicht nur eine Verunreinigung der Umwelt dar, sondern kann auch zu erheblichen Beeinträchtigungen für Tiere, Pflanzen und der Wasserqualität führen.

Ebenso ist es nicht gestattet, Haushaltsmüll oder größere Abfallmengen in öffentlichen Müllkörben zu entsorgen, da diese ausschließlich für Kleinabfälle im öffentlichen Raum vorgesehen sind. Eine Zweckentfremdung führt regelmäßig zu Überfüllung, Verschmutzung und zusätzlichen Kosten für die Allgemeinheit.

Die Bevölkerung wird daher eindringlich ersucht, ihren Abfall ordnungsgemäß über die dafür vorgesehenen Sammelstellen bzw. Entsorgungssysteme zu entsorgen.

Die Gemeinde dankt für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zum Schutz unserer Umwelt und zur Erhaltung eines sauberen Ortsbildes.